Kostenübernahme

Ambulante Therapie

 

Die Kosten für eine Verhaltenstherapie werden von privaten Kassen / Beihilfe in der Regel übernommen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten bei Vertragspartnern

(PsychotherapeutInnen mit Kassenzulassung)

In besonderen Fällen kann jedoch ein Antrag auf Kostenerstattung einer außervertraglichen Therapie gestellt werden. Wenn Sie bei PsychotherapeutInnen mit Kassenzulassung drei Monate oder länger auf einen Therapieplatz warten müssen, greift § 13 des Sozialgesetzbuch V.

Bei einem solchen Antrag unterstütze ich Sie gern, falls diese Voraussetzungen vorliegen.